Allgemeines

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist nach § 23 SGB VIII, eine Form der Betreuung, die als gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzusehen ist und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern, nach § 5 SGB VIII, entspricht.
Tagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Tagesmutter betreut wird. In Einzelfällen betreuen Tagesmütter auch im Haushalt des Tageskindes (Kinderfrauen). Besonders für kleine Kinder ist die Tagesbetreuung in Familien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der eigenen Familie, eine sehr gute Betreuungsform. Auch für Kinder im Kindergarten- und Schulalter ist sie gut geeignet, um eine Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen.

Herausragende Merkmale dieses Kinderbetreuungsangebotes sind:
  • Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten
  • Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes
  • Familienähnliche Strukturen, d.h. Aufwachsen mit Tagesgeschwistern
  • Kontinuität in der Betreuungsform ohne Wechsel von Bezugspersonen. Tageskinder können bis zum 14. Lebensjahr betreut werden. Kinder können von der Tagesmutter in den Kindergarten und in die Schule gehen.
  • Kontinuität im sozialen Umfeld. Bei der Vermittlung wird darauf geachtet, dass die Tagesmutter am Wohn- oder Arbeitsort der Eltern lebt.
  • Bei eingeschränkten erzieherischen Möglichkeiten der Herkunftsfamilie kann die Tagespflege präventiven Charakter haben.
Die Tagesbetreuung von Kindern in Familien kann in der gemeinsamen Erziehungsverantwortung zweier Familien ein Beispiel sein für Innovation im Zusammenhang von Lebensgemeinschaften. Sie kann Familien durch Kooperation mehr Sicherheit in Erziehungsfragen geben.

www.tageseltern-winnenden.de Tageselterverein Winnenden und Umgebung e.V.