Was
ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege
ist nach § 23 SGB VIII, eine Form der Betreuung, die als gleichrangig neben der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzusehen ist und dem Wunsch- und
Wahlrecht von Eltern, nach § 5 SGB VIII, entspricht.
Tagespflege
bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der
Tagesmutter betreut wird. In Einzelfällen betreuen Tagesmütter auch im Haushalt
des Tageskindes (Kinderfrauen). Besonders für kleine Kinder ist die
Tagesbetreuung in Familien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der
eigenen Familie, eine sehr gute Betreuungsform. Auch für Kinder im
Kindergarten- und Schulalter ist sie gut geeignet, um eine Berufstätigkeit der
Eltern zu ermöglichen.
Herausragende
Merkmale dieses Kinderbetreuungsangebotes sind:
- Flexibilität im Hinblick auf die
Betreuungszeiten
- Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse
des Kindes
- Familienähnliche Strukturen, d.h.
Aufwachsen mit Tagesgeschwistern
- Kontinuität in der Betreuungsform ohne
Wechsel von Bezugspersonen. Tageskinder können bis zum 14. Lebensjahr
betreut werden. Kinder können von der Tagesmutter in den Kindergarten und
in die Schule gehen.
- Kontinuität im sozialen Umfeld. Bei der
Vermittlung wird darauf geachtet, dass die Tagesmutter am Wohn- oder
Arbeitsort der Eltern lebt.
- Bei eingeschränkten erzieherischen
Möglichkeiten der Herkunftsfamilie kann die Tagespflege präventiven
Charakter haben.
Die Tagesbetreuung von Kindern
in Familien kann in der gemeinsamen Erziehungsverantwortung zweier Familien ein
Beispiel sein für Innovation im Zusammenhang von Lebensgemeinschaften. Sie kann
Familien durch Kooperation mehr Sicherheit in Erziehungsfragen geben.
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