Kosten

Seit 01.07.2009 gelten neue Regelungen zur Kostenübernahme in der Tagespflege.

 

Nach Vermittlung des Betreuungsverhältnisses durch den Tageselternverein müssen sich Tagespflegepersonen und abgebende Eltern besprechen und darüber einig sein,  ob das Pflegeverhältnis beim Jugendamt abgewickelt werden soll.

 

Rein privat finanzierte Betreuungsverhältnisse sind weiterhin möglich.

 

Die Abwicklung über das Jugendamt ist grundsätzlich möglich,  wenn die Betreuung mindestens 1 Stunde pro Tag bzw. 5 Stunden pro Woche beträgt.

 

Alle abgebenden  Eltern können beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII anfordern.

Diesem liegen auch Formulare bei, welche von der Tagespflegeperson auszufüllen sind. Erst nach Vorlage aller Formulare der Tagespflegeperson und der abgebenden Eltern kann das Jugendamt den Antrag prüfen, wobei das Prinzip des schriftlichen Antragseingangs gilt.

 

Vom Jugendamt wird der Betreuungsumfang ermittelt und entsprechend eine laufende Geldleistung von 5,50 € pro Kind und Betreuungsstunde an die Tagespflegeperson monatlich bezahlt.

 

Von den abgebenden Eltern wird ein Kostenbeitrag angefordert, der ebenfalls monatlich an das Jugendamt zu leisten ist. Dieser Kostenbeitrag ist abhängig vom monatlichen Betreuungsumfang, dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter der Kinder.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Tageselternverein Winnenden und Umgebung e.V. oder bei Kreisjugendamt Rems-Murr/Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe.

 

www.tageseltern-winnenden.de Tageselterverein Winnenden und Umgebung e.V.