|
Seit 01.07.2009 gelten neue Regelungen zur Kostenübernahme
in der Tagespflege.
Nach Vermittlung des Betreuungsverhältnisses durch den
Tageselternverein müssen sich Tagespflegepersonen und abgebende Eltern
besprechen und darüber einig sein, ob
das Pflegeverhältnis beim Jugendamt abgewickelt werden soll.
Rein privat finanzierte Betreuungsverhältnisse sind
weiterhin möglich.
Die Abwicklung über das Jugendamt ist grundsätzlich
möglich, wenn die Betreuung mindestens 1
Stunde pro Tag bzw. 5 Stunden pro Woche beträgt.
Alle abgebenden Eltern können beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten
der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII anfordern.
Diesem liegen auch Formulare
bei, welche von der Tagespflegeperson auszufüllen sind. Erst nach Vorlage aller Formulare der Tagespflegeperson
und der abgebenden Eltern kann das Jugendamt den Antrag prüfen, wobei das
Prinzip des schriftlichen Antragseingangs gilt.
Vom Jugendamt wird der Betreuungsumfang ermittelt und
entsprechend eine laufende Geldleistung
von 5,50 € pro Kind und Betreuungsstunde an die Tagespflegeperson monatlich
bezahlt.
Von den abgebenden Eltern wird ein Kostenbeitrag angefordert, der ebenfalls monatlich an das Jugendamt
zu leisten ist. Dieser Kostenbeitrag ist abhängig vom monatlichen
Betreuungsumfang, dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter der Kinder.
Nähere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Tageselternverein
Winnenden und Umgebung e.V. oder bei Kreisjugendamt Rems-Murr/Wirtschaftliche
Kinder- und Jugendhilfe.
|