Pflegeerlaubnis

Durch die Neugestaltung des § 23 SGB VIII (Tagesbetreuungsausbaugesetz, TAG) ist ab dem 1.10.2005 eine Pflegerlaubnis für Betreuungspersonen, die ein Kind und bis zu fünf Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich und mehr als drei Monate entgeltlich betreuen, notwendig.

Diese erteilt das Kreisjugendamt. Tageseltern, die dem Verein angehören, bekommen ihre Pflegeerlaubnis durch eine Eignungseinschätzung, die der Tageselternverein an das Kreisjugendamt weiterleitet. Ein gesonderter Antrag der Betreuungsperson ist daher nicht notwendig.

www.tageseltern-winnenden.de Tageselterverein Winnenden und Umgebung e.V.