Versicherungen

Haftpflichtversicherung

Tageskinder und Tageseltern sind über den Verein sammelhaftpflichtversichert, da die Eltern ihre Aufsichtspflicht der Tagespflegeperson übertragen. Darüber hinaus empfiehlt sich weiterhin die übliche Familienhaftpflichtversicherung.

Unfallversicherung

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und einer Gleichstellung der Familientagesbetreuung mit Kindertageseinrichtungen, besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder und Tagespflegepersonen.

Im Schadensfall melden Sie sich bitte im Tageselternverein.

Tagespflegepersonen melden sich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege in Hamburg an. (www.bgw-online.de) Die Mitgliedsbeiträge bekommen sie auf Antrag von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Kreisjugendamt zurückerstattet. Nähere Infos im Büro.

www.tageseltern-winnenden.de Tageselterverein Winnenden und Umgebung e.V.