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Haftpflichtversicherung
Tageskinder und Tageseltern sind über den Verein
sammelhaftpflichtversichert, da die Eltern ihre Aufsichtspflicht der
Tagespflegeperson übertragen. Darüber hinaus empfiehlt sich weiterhin die
übliche Familienhaftpflichtversicherung.
Unfallversicherung
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und einer Gleichstellung
der Familientagesbetreuung mit Kindertageseinrichtungen, besteht ein
gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder und Tagespflegepersonen.
Im Schadensfall melden Sie sich bitte im Tageselternverein.
Tagespflegepersonen melden sich
nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft
für Wohlfahrtspflege in Hamburg an. (www.bgw-online.de) Die
Mitgliedsbeiträge bekommen sie auf Antrag von der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe beim Kreisjugendamt zurückerstattet. Nähere Infos
im Büro.
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