Herzlich Willkommen beimTageseltern
Winnenden & Umgebung e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung 2026
Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit darf ich Sie herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung des „Tageselternvereins Winnenden und Umgebung“ einladen. Diese findet am
Dienstag, den 09.06.2026, um 18.30 Uhr,
in den Räumen des Tageselternvereins Winnenden und Umgebung e.V.
(Mühltorstr. 25, 71364 Winnenden, 2. Obergeschoss)
statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Bericht der 1. Vorsitzenden
- Kassenbericht des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht der Geschäftsführerin
- Entlastungen
- Haushaltsplan 2026
- Beratung über zukünftige Entwicklung des Vereins sowie Beschlussfassung über Beauftragung des Vorstandes zur Prüfung und Konzepterarbeitung (Beschlussantrag ist der Einladung als Anlage beigefügt)
- Verschiedenes
Sofern Sie ein Anliegen haben, welches Sie unter dem Punkt 9 vortragen möchten, bitte ich Sie um Rückmeldung bis spätestens 02.06.2026.
Der Verein und ich freuen uns über eine rege Teilnahme seiner Mitglieder!
Mit freundlichen Grüßen
Leonie König
1. Vorsitzende
Anlage
Anlage:
Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 8 „Beratung über zukünftige Entwicklung des Vereins sowie Beschlussfassung über Beauftragung des Vorstandes zur Prüfung und Konzepterarbeitung“
- Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand, die Voraussetzungen, Folgen und Rahmenbedingungen folgender Szenarien zu prüfen und hierzu ein Konzept zu erarbeiten:
- Übernahme des Vereins durch einen Dritten Träger,
- Verschmelzung mit einem weiteren Tageselternverein
- Auflösung des Vereins ohne Rechtsnachfolge unter gleichzeitiger Kündigung der Leistungsvereinbarung.
- Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die zur Prüfung notwendigen Gespräche und Verhandlungen mit Behörden, Kooperationspartnern und sonstigen Beteiligten zu führen. Der Abschluss verbindlicher Vereinbarungen bleibt der Mitgliederversammlung vorbehalten.
- Soweit erforderlich, zieht der Vorstand zur Wahrung der Interessen des Tageselternvereins Winnenden und Umgebung e. V. und seiner Mitarbeitenden rechtliche Beratung hinzu.
- Die Ergebnisse sind den Mitgliedern in einer weiteren Mitgliederversammlung vorzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Mitgliederversammlung weist vorsorglich darauf hin, dass eine Auflösung des Vereins nach § 41 BGB einer Dreiviertelmehrheit bedarf.

